Arbeitsrecht Berlin: Kündigung bekommen- wie verhalten?
Wer eine Kündigung bekommen hat, der ist zunächst geschockt. Häufig bekommt der Arbeitnehmer die Kündigung vom Arbeitgeber überreicht. Gerade im Raum Berlin sind im Jahr 2009 weit aus mehr Arbeitsverhältnisse gekündigt worden als noch in den Jahren zuvor. Ein Grund dafür ist die Wirtschaftskrise, die den Unternehmen das Leben schwer macht. Wie verhält man sich als Arbeitnehmer nun richtig? Muss man sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin einschalten?
Hier eine Checkliste für den Arbeitnehmer aus Berlin:
- weder der Zugang der Kündigung noch irgendetwas anderes muss vom Arbeitnehmer bestätigt werden
- der Arbeitnehmer sollte Informationen über vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb einholen
- Rücksprache mit dem Betriebsrat über die Kündigung/anwendbare Tarifverträge/kürzlich geführte Prozesse
- die Kündigung sollte kurzfristig von einem Rechtsanwalt (Berlin und Umgebung), der sich im Arbeitsrecht auskennt, überprüft werden (es muss nicht immer ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein)
- die 3-Wochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage sollte notiert und beachtet werden
- die Finanzierung der Kündigungsschutzklage ist zu überprüfen (PKH oder Rechtsschutz?)
- der Arbeitnehmer sollte sich vorher genau im Klaren sein, ob er beim Arbeitgeber weiter arbeiten möchte oder ob er lieber gegen Abfindung das Arbeitsverhältnis beenden möchte (nur selten besteht ein Anspruch auf Abfindung)
- im Zweifel sollte immer die Kündigungsschutzklage erhoben werden
Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin